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KassenSichV - Anforderungen an Registrierkassen ab 2020

Am 15. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet. Erklärtes Ziel ist die Minimierung von Steuerhinterziehung. Zudem wird so endlich Sicherheit für die Hersteller der Kassensysteme, als auch für die Anwender geschaffen. Denn es gilt nun: Wer ein zertifiziertes System benutzt, bei dem kann das Finanzamt in der Regel von einer ordnungsgemäßen Buchhaltung ausgehen.

Was ist neu?

Sicherheitseinrichtung

Ab 1.1.2020 muss jede benutzte Kasse durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Diese stellt sicher, dass die Aufzeichnungen nicht nachträglich manipuliert worden sind. Diese Sicherheitseinrichtung wird in der Regel vom Kassenhersteller verbaut und ausgeliefert. Die Kassensicherungsverordnung wird die genauen technischen Anforderungen definieren. Außerdem muss jede verwendete Kasse bei der zuständigen Finanzbehörde in ein zentrales Kassenregister eingetragen werden.

Belegausgabepflicht

Ebenfalls ab 1.1.2020 tritt eine Belegausgabepflicht in Kraft. Das heißt zu jedem Geschäftsvorfall muss zeitnah ein Beleg ausgestellt werden und dem Kunden übergeben werden. Lediglich in bestimmten Ausnahmefällen kann ein Unternehmen von dieser Belegausgabepflicht befreit werden. Die Sicherheitseinrichtung, erstellt für jeden Vorfall ein Sicherheitsmerkmal. Dieses muss ebenfalls auf den Beleg gedruckt werden.

Kassennachschau

Die Kassennachschau wird als neues Prüfinstrument für die Finanzverwaltung eingeführt. Diese ist keine Außenprüfung, sondern bietet dem Finanzamt die Möglichkeit unangemeldet zu überprüfen ob alle Geschäftsvorfälle korrekt in das Kassensystem eingegeben werden. Dabei kann der Prüfer das System vor Ort in Augenschein nehmen und Testkäufe tätigen. Die Kassennachschau darf von der Finanzverwaltung bereits ab 1.1.2018 eingesetzt werden.

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